Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaft und Schenkung

In Österreich ist die Erbschaftsteuer seit dem 1. August 2008 weggefallen. Das hat auch Konsequenzen für deutsche Steuerzahler.
Die Reform der Erbschaftsteuer ist wegen noch offener Streitfragen auf den Herbst vertagt worden.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.
Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.
Wenn das Finanzamt erst nach Jahren von einer Schenkung erfährt, läuft auch die Festsetzungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt.

tipps-ordner-2col

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von onlineinfodienst.de. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen '
'
tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.