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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaft und Schenkung

Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.
Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.
Beim Bundesverfassungsgericht sind die ersten Verfassungsbeschwerden gegen die jüngste Erbschaftsteuerreform anhängig.
Auch für Erbschaftsteuerschulden gibt es keine Ausnahme von der Regel, dass Überentnahmen zur Nachbelastung mit Erbschaftsteuer führen.
Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Schlägt ein Erbe ohne triftigen Grund eine Erbschaft aus, ist das eine sittenwidrige Benachteilung des Sozialleistungsträgers.
Bei der Ermittlung der Lohnsummen für die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist das ausbezahlte Kurzarbeitergeld nicht von den Löhnen abzuziehen.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um.
Auch für den Nachlass eines Künstlers ist der Betriebsvermögensfreibetrag nicht von vornherein ausgeschlossen, nur weil die Erben nicht dieselbe Tätigkeit ausüben können.

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