Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaft und Schenkung

Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 hat bereits erste Änderungen erfahren.
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Ein Erlass der nachträglich fällig werdenden Erbschaftsteuer wegen der Insolvenz des Betriebes innerhalb der Behaltensfrist ist nicht möglich.
Eine vorgeblich nur kleine Änderung im Jahressteuergesetz 2010 sorgt für kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Planung der Unternehmensnachfolge.
Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.
Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.
Beim Bundesverfassungsgericht sind die ersten Verfassungsbeschwerden gegen die jüngste Erbschaftsteuerreform anhängig.
Auch für Erbschaftsteuerschulden gibt es keine Ausnahme von der Regel, dass Überentnahmen zur Nachbelastung mit Erbschaftsteuer führen.
Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Schlägt ein Erbe ohne triftigen Grund eine Erbschaft aus, ist das eine sittenwidrige Benachteilung des Sozialleistungsträgers.

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