Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaft und Schenkung

Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am 17. Dezember 2014 verkünden.
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen mit denen an inländische gleichzustellen.
Der Europäische Gerichtshof hat erneut festgestellt, dass der niedrige Freibetrag für Auslandsfälle bei der Erbschaftsteuer gegen EU-Recht verstößt.
Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.
Der Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro für Pflegeleistungen gilt nicht für Kinder und andere nahe Verwandte des Erblassers.
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Der Bewertungsabschlag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietwohnungen gilt nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist.
Die Rückzahlung eines Versicherungsbetrags an den Ehegatten nach dem Tod des Partners löst keine Erbschaftsteuer aus, wenn er den Versicherungsbetrag früher selbst zugunsten seines verstorbenen Partners eingezahlt hatte.
Der Anspruch aus einer Direktversicherung ist nur dann erbschaftsteuerfrei, wenn der Erbe den Familienverhältnissen nach auch Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung hätte.
Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.

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