Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Das Schulgeld für eine "Europäische Schule" ist als Sonderausgabe abzugsfähig.
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, gibt es weiter Kindergeld, auch wenn das Kind einen Vollzeitjob ausübt - vorausgesetzt, die Einkommensgrenze wird nicht überschritten.
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.
In einer Entscheidung stellt das Finanzgericht Hamburg fest, dass Unterhaltszahlungen keine steuerpflichtigen Einkünfte sein müssen.
Anders als Steuernachzahlungen und -erstattungen werden Rückforderungen und Nachzahlungen von Kindergeld nicht verzinst.
Zum Jahreswechsel startet das Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ersetzt.
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
Die Ansparrücklage gilt bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht als schädliches Einkommen.
Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt nur auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.
Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
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