Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bei mehrfachem Wechsel der Steuerklasse in den 12 Monaten vor dem Elterngeldbezug ist die am längsten geltende Steuerklasse für die Berechnung anzusetzen.
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Wenn Eltern die Krankenversicherungsbeiträge ihrer unterhaltsberechtigten Kinder als Barunterhalt tragen, können sie diese als Sonderausgaben geltend machen.
Mit mehr Kindergeld und einer Anpassung steuerlicher Eckwerte bringt das jetzt verabschiedete Familienentlastungsgesetz vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Ist der Unterhaltsempfänger nicht im gesamten Kalenderjahr unterhaltsbedürftig, dann ist der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähigen Unterhalt anteilig zu kürzen.
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rückwirkendes Ereignis, das die rückwirkende Anwendung des Splittingtarifs rechtfertigt.
Prozesskosten zur Rückholung eines Kindes können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.
Erträge aus dem Weiterverkauf von stark gefragten Eintrittskarten sind keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne.
Wird eine weiterführende Ausbildung nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen, gilt sie als Zweitausbildung mit entsprechenden Folgen beim Kindergeld.

tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.