Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Ab 2027 soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, in einer späteren Stufe dann auch für Erstgeborene.
Eine Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird nach den Plänen der Großen Koalition durch Anhebung der Reichensteuer und Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen gegenfinanziert.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Die rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eingeführte Förderung für private Elektrofahrzeuge kann ab sofort online beantragt werden.
Eine bestehende Festsetzung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen bleibt auch nach einem Antrag auf Änderung der Veranlagungsform bestehen.
Eine deutlich höhere Hundesteuer für Zweit- und weitere Hunde ist grundsätzlich zulässig und nur in besonders extremen Fällen rechtswidrig.
Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Familiengröße erhalten Käufer eines neuen Elektro- oder Hybridfahrzeugs ab 2026 wieder eine staatliche Förderung von 1.500 Euro bis 6.000 Euro.
Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen sind ab 2025 nur noch dann steuerlich abziehbar, wenn sie per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen.
Dass der Gesetzgeber die Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung vom Sonderausgabenabzug ausschließt, sofern der Höchstbetrag bereits durch Pflichtbeiträge zur Basisabsicherung ausgeschöpft wurde, ist verfassungskonform.
Der Schaden aus einem Trickbetrug ist keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Betrug durch einfache Maßnahmen zu verhindern gewesen wäre und der Vermögensverlust nicht die Existenzgrundlage angreift.

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