Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen sind ab 2025 nur noch dann steuerlich abziehbar, wenn sie per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen.
Dass der Gesetzgeber die Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung vom Sonderausgabenabzug ausschließt, sofern der Höchstbetrag bereits durch Pflichtbeiträge zur Basisabsicherung ausgeschöpft wurde, ist verfassungskonform.
Der Schaden aus einem Trickbetrug ist keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Betrug durch einfache Maßnahmen zu verhindern gewesen wäre und der Vermögensverlust nicht die Existenzgrundlage angreift.
Eine pauschale Abfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche unterliegt regelmäßig der Schenkungsteuer.
Wenn der Haushalt am Lebensmittelpunkt ein separater Ein-Personen-Haushalt ist, kommt es dort für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Lebensführung an.
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden an ausländische Organisationen gelten ab 2025 neue Regelungen, die einen Eintrag der Organisation im Zuwendungsempfängerregister voraussetzen.
Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit schließt den Kindergeldanspruch auch dann nicht automatisch aus, wenn das Fernstudium im ersten Semester nur in geringem Umfang vorangetrieben wird, sofern das Studium hinreichend ernsthaft betrieben wird.
Der Umzug in eine größere Wohnung, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst und führt daher nicht zu abziehbaren Umzugskosten.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.

tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.