Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einkommensteuer - Immobilien
Es ist verfassungsgemäß, wenn sich die Finanzgerichte bei der Beurteilung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, einer typisierenden Rechtsprechung bedienen.
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Ein unwesentlicher Nachtragsantrag oder die Verlängerung einer Baugenehmigung ändern nicht den für die Eigenheimzulage maßgeblichen Herstellungsbeginn.
Bei der Eigenheimzulage ist frühestens im nächsten Jahr mit Änderungen zu rechnen.
Ein Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen.
Erhalten Sie eine Entschädigung, weil Ihr Grundstück von einem Dritten teilweise genutzt wird, so handelt es sich dabei steuerrechtlich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von fünf Jahren seit der Herstellung oder Anschaffung gilt als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht.
Die aktuelle Rechtsprechung lässt der Finanzverwaltung einen breiten Interpretationsspielraum bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Die Steuerbegünstigung bei der Nutzung einer Ihnen gehörenden Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bleibt unberührt - auch wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Wohnrecht eingeräumt haben.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.
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