Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Immobilien

Auch die Kosten für die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind Werbungskosten, obwohl keine Einnahmen erzielt wurden.
Die Übertragung einer Immobilie von Eltern auf minderjährige Kinder ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist.
Es gibt keine Eigenheimzulage, wenn der Kaufpreis in Form eines Darlehens gestundet wird und der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.
Die Beauftragung und Bezahlung eines Werkvertrags durch einen Dritten ändert nichts an der Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten beim Immobilienbesitzer.
Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.
Für den Immobilienkauf vom Ehegatten gibt es keine Eigenheimzulage - auch wenn der Ehegatte die Zulage selbst nicht in Anspruch genommen hat.
Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte sind für alle Beteiligten - Eigentümer, Finanzamt, Finanzgericht - bindend.
Wenn in einem Mietshaus nur eine einzelne Wohnung renoviert wird, gilt die Grenze für anschaffungsnahen Aufwand trotzdem für das ganze Haus.
Die Grunderwerbsteuer aus einem Grundstückskaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung entsteht erst nach Wirksamkeit des Kaufvertrags.
Eigenheimzulage gibt es auch für notwendige Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts.

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