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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Immobilien

Für die Zweitwohnungssteuer kommt es auf das Innehaben einer Zweitwohnung an, nicht zweier Wohnungen.
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden fest.
Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.
Die Beschränkung der Eigenheimzulage auf Immobilien im Inland verstößt gegen EU-Recht.
Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.
In zwei Fällen hat der Bundesfinanzhof zur Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden Stellung genommen.
Für die Frage, ob eine Wohnung verbilligt vermietet wird, kann die niedrigste Miete aus der örtlichen Mietspanne zugrunde gelegt werden.
Auch die kostenlose Übertragung eines Grundstücks aus dem Vermögen eines Gesellschafters auf eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus.
Die Reparatur von Orkanschäden an einer Grundstücksmauer führt nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung, weil der Schaden versicherbar wäre.
Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.

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