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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Immobilien

Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.
Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.
Die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen muss das Finanzamt nachweisen, wenn es unterstellt, dass diese um mehr als 25 % unterschritten werden.
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.
Die zur Beseitigung eines Wasserschadens angefallenen Kosten sind als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abzugsfähig.

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