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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Immobilien

Dass die Reduzierung der Altersgrenze beim Kindergeld sich nicht auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage auswirken soll, wird nun gesetzlich festgeschrieben.
Als Zahlungsnachweis für den Abzug einer haushaltsnahen Dienstleistung genügt nicht der Kontoauszug des Handwerkers, der die Einzahlung belegt.
Die Minderung des Einheitswerts wegen einer Mobilfunkanlage in der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich denkbar, in der Praxis aber kaum zu realisieren.
Ob die Einbeziehung zukünftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer eine unzulässige Sonderumsatzsteuer ist, muss demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Drittaufwand im abgekürzten Vertragsweg als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es Streit darüber, ob die Kinderzulage zur Eigenheimzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden soll oder nur bis zum 25. Lebensjahr.
Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.

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