Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann.
Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Höchstbetrag für ein gemeinsames häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten nur einmal geltend gemacht werden kann, überlässt aber die endgültige Entscheidung dem Bundesfinanzhof.
Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag.
Nicht jeder Leiharbeitnehmer kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Ab dem Jahr 2014 soll das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden.
Ausländische Sozialversicherungsbeiträge auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
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