Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen.
Ein Anscheinsbeweis spricht dafür, dass berufliche Fahrten mit dem Dienstwagen zurückgelegt werden, weswegen der Steuerzahler nachweisen muss, wenn er stattdessen Kosten für Fahrten mit dem Privatfahrzeug ansetzen möchte.
Der Umzug in eine größere Wohnung, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst und führt daher nicht zu abziehbaren Umzugskosten.
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2025 eine Lohnerhöhung, um die bis Ende 2024 in Teilbeträgen gezahlte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie als Einkommenskomponenten zu ersetzen, führt dies nicht zu deren rückwirkender Behandlung als steuerpflichtiger Lohnbestandteil.
Während die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Ein Teilzeitstudent kann beim Zweitstudium die Fahrtkosten zur Hochschule nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und ist nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.

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