Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Selbständige und Unternehmer

Seit Mitte des Jahres sind Unternehmen verpflichtet, auf Rechnungen auch ihre Steuernummer anzugeben. Damit sind einige Irritationen verbunden.
Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, bei einer Betriebsprüfung direkt auf die EDV der Unternehmen zuzugreifen. Inzwischen wurde dafür auch ein Standardformat entwickelt
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Inzwischen sind diverse Verfahren anhängig, die sich gegen die 1999 und 2000 geltende Fünftel-Methode wenden.
Erleichterung bei der Besteuerung von Scheingewinnen: Zahlungsfähigkeit des Schuldners ist jetzt Voraussetzung.
Seit dem 1. Januar erfüllt die Mikroverfilmung in der Regel nicht mehr die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Bisher unterlassene AfA kann bei der erstmaligen Bilanzierung eines Wirtschaftsguts nicht nachgeholt werden.
Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände (kurz: Euro-Bilanzgesetz).
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.
Eine Bilanzberichtigung darf nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen.
Um immer den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, brauchen Sie ein Betriebskontrollsystem, das Kosten-, Erlös- und Finanzkontrolle vereint.

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