Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Selbständige und Unternehmer

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Großen Senat die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Reise aufgeteilt werden können.
Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten.
Der Bundesfinanzhof prüft jetzt die steuerfreien Kostenpauschalen für Bundestagsabgeordnete ganz genau, da erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel bestehen.
Die Beschränkung der Steuerfreiheit für die Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte auf Arbeitnehmer verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz.
Damit bei Verwendung gebrauchter Bauteile ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts entsteht, muss eine neue Idee zur Erschaffung eines andersartigen Wirtschaftsguts umgesetzt werden.
Der Bundesfinanzhof hat in der Frage der Minderung um Beteiligungsaufwendungen beim Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.
Eine für Ihren Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft führt zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme.
Zwar liegt die steuerliche Buchführungspflichtgrenze ab 2007 bei 500.000 Euro Jahresumsatz, allerdings unterliegen Kaufleute unabhängig vom Umsatz immer der Buchführungspflicht.
Wenn Sie im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses einen Raum als Arbeitszimmer nutzen, der nicht zur Privatwohnung gehört, so ist das ein außerhäusliches Arbeitszimmer.
Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.

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