Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Selbständige und Unternehmer

Sobald ein Übersetzungsbüro über angestellte Übersetzer oder Subunternehmer auch Übersetzungen in Sprachen anbietet, die der oder die Eigentümer nicht beherrschen, liegt eine gewerbliche statt einer freiberuflichen Tätigkeit vor.
Eine Zahlungsverpflichtung ist nur dann rückstellungsfähig, wenn sie sich auf Vergangenes bezieht, weshalb eine Rückstellung für Zusatzbeiträge für künftige Beitragsjahre nicht möglich ist.
Eine Rückstellung für die Entsorgungspflicht von Elektrogeräten ist erst dann möglich, wenn eine Abholanordnung erlassen wurde.
Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Ein Schreibtisch in den Betriebsräumen ist nicht automatisch ein voll nutzbarer Arbeitsplatz, weswegen Selbstständige zumindest in bestimmten Fällen trotzdem Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen können.
Bereits die Möglichkeit, dass ein Kassensystem manipulierbar ist, berechtigt das Finanzamt zu Hinzuschätzungen, auch wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt.
Für ein unbefristetes Fremdwährungsdarlehen können Wertveränderungen durch Kursschwankungen ab 10 % bilanzwirksam berücksichtigt werden.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Die Beschränkung des Investitionsabzugsbetrags auf kleinere Betriebe über eine Gewinngrenze ist eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung.
Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

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