Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


GmbH-Ratgeber

Für einen Eintrag in der Handwerksrolle braucht die GmbH einen Betriebsleiter mit Meisterbrief.
Auch wenn sich einzelne Gerichte sträuben, einen Ausländer als Geschäftsführer einer GmbH einzutragen, ist dies prinzipiell auch ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis möglich.
Auch bei einer internen Aufgabenverteilung bleibt jeder Geschäftsführer für die Geschäftsführung im Ganzen verantwortlich.
Die Überlassung eines Pkw durch eine GmbH an den Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer, da es sich dabei um eine steuerbare Leistung gegen eine Gegenleistung handelt.
Eine Lebensversicherung ist eine Möglichkeit zur Alterssicherung für den Geschäftsführer einer GmbH.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.
Ein Gesellschafter einer Mehrpersonen-GmbH ist nicht zur Übernahme des Notgeschäftsführeramtes verpflichtet.
Bei einer Überschuldung muss kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn eine Prognose ergibt, dass die Geschäftsfortführung keinen Sinn mehr macht.
Während Fremdgeschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind, muss sich die GmbH bei Gesellschafter-Geschäftsführern selbst um deren Altersversorgung kümmern.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.

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