Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


GmbH-Ratgeber

Obligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben.
Das Bundesfinanzministerium hat endlich ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Nur-Pensionen Stellung genommen, die mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vereinbart sind.
Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.
Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden.
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.

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