Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
GmbH-Ratgeber
Trotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH.
In die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Eine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert.
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Abgeltungszahlung für seinen nicht genommenen Jahresurlaub, so stellt diese Zahlung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat.
Ab diesem Jahr beträgt die Körperschaftsteuer wieder 25 %.
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