Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
GmbH-Ratgeber
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Ein verbilliger Grundstücksverkauf an einen ausscheidenden Gesellschafter ist keine gemischte Schenkung, sondern Teil des Veräußerungserlöses.
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.
Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
In bestimmten Fällen könnte die Mindestbesteuerung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
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