Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Personal, Arbeit und Soziales

Die Sachbezugswerte für 2007 liegen jetzt vor.
Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.
Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.
Ein Arbeitgeberdarlehen zu Marktkonditionen ist kein geldwerter Vorteil.
Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts rechtmäßig.
Neben der Privatentnahme für die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs gemäß der 1 %-Regelung ist eine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart nicht zulässig.
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.
Auch wenn ein Fahrtenbuch nur für einen Teil des Jahres Mängel aufweist, kann es komplett verworfen werden - mit der Folge, dass die 1 %-Regelung zur Anwendung kommt.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen nahen Verwandten ist auch dann anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurückschenkt.
Durch die Gegenwertzahlung beim Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

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