Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Personal, Arbeit und Soziales

Wegen der niedrigen Inflationsrate steigen die Sachbezugswerte 2011 im Vergleich zum Vorjahr nur um rund 1 %.
In der Sozialversicherung gibt es höhere Beiträge und Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, aber die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt.
Das Bundesfinanzministerium hat detailliert erklärt, wie beim Lohnsteuerabzug und dem Umgang mit der Lohnsteuerkarte im Übergangsjahr 2011 zu verfahren ist.
Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden.
Der Abzug von Werbungkosten oder deren Erstattung durch den Arbeitgeber eines an ein verbundenes Unternehmen entstandten Arbeitnehmers hängt davon ab, ob ein eigenständiger Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen besteht.
Zu dem umstrittenen Datensammelprojekt ELENA liegen jetzt zwei Gutachten mit gegensätzlichen Beurteilungen vor.
Ab sofort können Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 im ElsterOnline-Portal abrufen.
Der Bundesfinanzhof hat Voraussetzungen für die Anwendung der 1 %-Regelung festgelegt und die Reichweite des Anscheinsbeweises eingeschränkt.
Die Vorgaben für die Veranlassung einer Mahlzeit aus besonderem Anlass durch den Arbeitgeber werden weiter vereinfacht.
Weil die gemeinsame Mahlzeit der Kindergartenerzieher mit ihren Schützlingen pädagogischen Zwecken dient, zählt sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

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