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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Personal, Arbeit und Soziales

Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt.
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Zuwendungsbetrags pro Arbeitnehmer bleiben die Kosten für nicht teilnehmende Arbeitnehmer unberücksichtigt.
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.
In mehreren Fällen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zum Sachbezug geändert und schafft damit neuen Gestaltungsspielraum für die Zuwendung von Sachbezügen.
Der Zuschlag für die Privatnutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird nur für tatsächlich gefahrene Strecken fällig.
Weil auch eine Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt gilt, ist unter anderem ein Einspruch gegen die Ankunft oder deren Widerruf möglich.
Nachträgliche Ein- oder Umbauten am privat genutzten Firmenwagen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung.
Ein Programmierfehler führt zu einem Verwirrspiel um die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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