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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Personal, Arbeit und Soziales

Das Bundesfinanzministerium hat verschiedene Anwendungsfragen zur steuerlichen Handhabung der Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen beantwortet.
Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen.
Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden.
Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Die Anwendung des Rabattfreibetrags ist nicht auf die Dauer der aktiven Berufstätigkeit beschränkt sondern kommt auf für Leistungen im Ruhestand in Frage.
Bei den Sachbezugswerten ändern sich im nächsten Jahr voraussichtlich nur die Werte für Mahlzeiten.

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