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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Existenzgründer

Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.
Mit der nächsten Überarbeitung der EU-Bilanzrichtlinie sollen unter anderem die Kosten der Berichterstattung vor allem für Kleinunternehmen reduziert werden.
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben setzt der Nachweis der Investitionsabsicht nicht zwingend eine verbindliche Bestellung voraus.
Noch in diesem Jahr sollen die Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt werden.
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.
Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.
Ein Rumpfwirtschafsjahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Investitionszeitraum bei einer Ansparabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag bereits abgelaufen ist.

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